LAWINFO

Besteuerung Selbständigerwerbende

QR Code

Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Besteuerung Selbständigerwerbende
Stichworte:
Besteuerung, Besteuerung Selbständigerwerbende, Steuern, Steuern Selbständigerwerbende
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei der Besteuerung wird abgegrenzt zur:

  • unselbständigen Erwerbstätigkeit
  • gelegentlichen Tätigkeit
  • zum Hobby
  • privaten Vermögensverwaltung
  • Unternehmensbesteuerung

Abgrenzung zur unselbständigen Erwerbstätigkeit

=   Beim Unselbständigerwerbenden fehlen

  • die SE-Merkmale der rechtlichen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit
  • der Weisungsfreiheit
  • die Übernahme eines Unternehmerrisiko

Abgrenzung zur gelegentlichen Tätigkeit

=   Der sporadischen Tätigkeit fehlen trotz Auftragsverhältnis und Unternehmerrisiko

  • Planmässigkeit
  • Dauer.

Abgrenzung zum Hobby

=   Dem Nachgehen einer Liebhaberei bzw Hobby geht ab:

  • Gewinnabsicht

Indiz für fehlende Gewinnstrebigkeit:

  • dauernder finanzieller Misserfolg der Tätigkeit
  • keine erfolgsgetriebene Tätigkeit.

Relevanz in steuerlicher Hinsicht:

  • Abgrenzung Hobby von selbständiger Erwerbstätigkeit beeinflusst:
    • Wertveränderung von Vermögenspositionen
    • Verlust-Geltendmachung.

Abgrenzung zur privaten Vermögensverwaltung

=   Die Abgrenzung von privater Vermögensverwaltung von selbständiger Erwerbstätigkeit

betrifft meistens die Themen:

  • Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel
  • Gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel
  • Gewerbsmässiger Kunsthandel.

Indiz für Gewinnstrebigkeit:

  • Systematisches und planmässiges Vorgehen
  • Häufigkeit der Geschäfte
  • Kurze Besitzesdauer
  • Enger Zusammenhang der Geschäfte mit der beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen
  • Einsatz spezieller Fachkenntnisse
  • Erheblicher Fremdmitteleinsatz
  • Wiederanlage der Gewinne in gleiche Anlagegegenstände.

Relevanz in steuerlicher Hinsicht:

  • Wechsel des Steuerpflichtigen vom unselbständig zum selbständig Erwerbenden
  • Privatvermögen wird zu Geschäftsvermögen
  • Keine steuerfreie Kapitalgewinne mehr; Kapitalgewinne sind einkommensteuerpflichtig
  • Rechtsunsicherheit für Steuerpflichtige, die ihr Privatvermögen intensiv betreuen bzw. bewirtschaften.

Weiterführende Informationen

» Besteuerung von Privatpersonen in der Schweiz

Abgrenzung zur Unternehmensbesteuerung

=   Besteuerung von Kapitalgesellschaften (AG, KMAG, GmbH)

Weiterführende Informationen

» Unternehmenssteuern in der Schweiz

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.