- Personenunternehmen haben keine eigene Rechtspersönlichkeit.
- Personenunternehmen werden bei ihren Inhabern bzw. Teilhabern besteuert.
- Unternehmensgewinne bzw. Anteile daran werden als sog. Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit zusammen mit den übrigen Einkünften besteuert.
Besteuerung Kapitalgesellschaften
- Kapitalgesellschaften haben eine eigene Rechtspersönlichkeit
- Kapitalgesellschaften sind daher selbständige Steuersubjekte
- Unternehmensgewinne sind daher durch die Gesellschaft zu versteuern
- Gewinnausschüttungen an die Anteilsinhaber führen zu einer erneuten steuerlichen Erfassung
- Anteilsinhaber juristische Person (JP): als Gewinn
- Anteilsinhaber natürliche Person (NP): als Vermögensertrag
- Die Besteuerung einer Kapitalgesellschaft
- beschlägt zwei oder mehrere Steuersubjekte
- führt zu einer Doppelbelastung von Kapital und Gewinn
Linderung der Doppelbelastung
Aufgrund von Steuerharmonisierung und Unternehmenssteuerreform etc. wurde bei Bund und Kantonen eine reduzierte Besteuerung der Dividenden eingeführt: