Selbständige Erwerbstätigkeit (freie Berufe)
Hier geht es im Wesentlichen um folgende Aspekte:
- Einkünfte
- Bewegliches Vermögen aus Ausübung der selbständigen Arbeit
- Veräusserungsgewinne aus solchen Vermögen.
In der Regel werden für eine freiberufliche Tätigkeit 3 kumulativen Voraussetzungen erwartet. Hiezu nachfolgend im Einzelnen.
Elemente
Als Voraussetzungen für eine selbständige, freiberufliche Tätigkeit gelten:
- Selbständige Erwerbstätigkeit (Arbeit)
- Freier Beruf
- Selbständige Tätigkeit
- Feste Einrichtung
- Einkünfte
Selbständige Erwerbstätigkeit (Arbeit)
Freier Beruf
Der Ausdruck „freier Beruf“ umfasst folgende intellektuelle Aspekte:
- Wissenschaftliche Tätigkeiten
- Literarische Tätigkeiten
- Künstlerische Tätigkeiten
- Erzieherische Tätigkeiten
- Unterrichtende Tätigkeiten.
Selbständige Tätigkeit
Die selbständige Tätigkeit betrifft folgende Berufsgattungen:
- Ärzte
- Rechtsanwälte
- Ingenieure
- Architekten
- Zahnärzte
- Büchersachverständige.
Feste Einrichtung
Die feste Einrichtung ist mit jener einer Betriebsstätte vergleichbar.
Einkünfte
Die Einkünfte müssen aus der Erbringung von Leistungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung entstammen.